Notariat in Lörrach - Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Angelegenheiten, in denen die Mitwirkung eines Notars notwendig oder sinnvoll ist.

Dabei ist unsere Tätigkeit im Grundsatz auf die Anwendung deutschen Rechts ausgerichtet. Allerdings können im Einzelfall, so zum Beispiel bei erbrechtlichen Beurkundungen, auch Auslandsrechtsbezüge geklärt und in die juristische Problemlösung einbezogen werden. Beurkundungen in fremder Sprache werden – mit Ausnahme von Unterschriftsbeglaubigungen in englischer und italienischer Sprache – aus Haftungsgründen nicht vorgenommen.

Immobilien

Wir betreuen Sie rechtlich in allen Fragen, die mit dem Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie zusammenhängen, also vor allem bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Kauf- und Bauträgerverträgen, aber auch von Schenkungen, Verträgen über vorweggenommene Erbfolge, bei Grundpfandrechtsbestellungen etc.

Unternehmen

Sie können in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen wie der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, bei der Beurkundung und Änderung von Gesellschaftsverträgen, bei Umwandlungen (Verschmelzungen von Gesellschaften usw.), aber auch bei einfachen Handelsregisteranmeldungen und vielem mehr auf uns bauen.

Erbrecht

Rund ums Vererben gibt es viel zu bedenken. Soweit es dabei um die rechtliche Seite geht, sind wir Ihr Ansprechpartner für die Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, aber auch für Erbauseinandersetzungen. Soweit hier steuerliche Aspekte eine Rolle spielen, setzen wir auf das Zusammenwirken mit einer Vertreterin oder einem Vertreter der steuerberatenden Berufe.

Ehe und Partnerschaft „von a bis z“:

Ehe- und Partnerschaftsverträge bedürfen zumeist aus dem einen oder anderen Grunde der notariellen Beurkundung. Auch hier sind wir gerne Ihr Ansprechpartner. Aber auch Scheidungsvereinbarungen und Scheidungsfolgeverträge gehören natürlich zu unserem „Handwerk“. Im Scheidungsrecht ist allerdings in den meisten Fällen die Kooperation mit Ihrer Scheidungsanwältin bzw. Ihrem Scheidungsanwalt sinnvoll, wenn nicht der Sache wegen sogar zwingend geboten.

Vollmachten aller Art

Auch Vollmachten bedürfen in vielen Fällen der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung. Insbesondere bei der Anfertigung und ggf. Beurkundung von Grundstücksvollmachten, Vollmachten in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, aber gerade auch von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Kontakt

Notar Dr. Maier
Haagener Straße 3
D - 79539 Lörrach

T: +49 7621 5885-200
F: +49 7621 5885-220
kanzlei@notar-dr-maier.de

Öffnungszeiten für den allg. Publikumsverkehr

Mo - Fr: 9:30 – 12:00
Termine nach Vereinbarung

Telefonsprechzeiten

Mo - Do: 8:30 – 12:00 und 13:30 – 17:00
Fr: 8:30 – 12:00